Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 4236.) Allerhoͤchster Erlaß vom 14. Mai 1855., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Wünschelburg nach Scharfeneck zum Anschlusse an die Neurode-Braunauer 
Kunslstraße. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Glatz, im Regierungsbezirk Breslau, beabsichtigten Bau einer Chaussee von 
Wünschelburg nach Scharfeneck zum Anschlusse an die Neurode-Braunauer 
Kunsistraße genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations= 
recht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße 
zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht 
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-= 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demsel- 
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem 
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen 
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 14. Mai 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. ov. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerium. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hefbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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