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ihre Dienste fuͤr die Armee lege, erwarte Ich aber auch, daß die Beamten der-
selben ihrer Pflichten stets mit voller Hingebung eingedenk sein werden.
Sanssouci, den 14. Juni 1855.
Friedrich Wilhelm.
Gr. v. Waldersee.
An den Kriegsminister.
(Nr. 4255.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juni 1855., betreffend die Verleihung der fiskali-
schen Vomechte für den Bau und die Unterhaltung der Aktien-Chaussee
von Bojanowo über Guhrau nach Conradswaldau bis zur Lissa= Glo-
gauer Kunststratze in der Richtung auf Schlichtingsheim.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen aga den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Bojanowo, im Regierungsbezirk Posen, über Guhrau
nach Conradswaldau bis zur Lissa-Glogauer Kunststraße in der Richtung auf
Schlichtingsheim, durch den zu diesem Zwecke zusammengetretenen Aktienverein
genehmige habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die
zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich dem gedachten Aktienverein gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in dem-
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen
die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmun-
gen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwen-
dung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenmniß zu bringen.
Sanssouci, den 20. Juni 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Dr. 4256.)