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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
xr. 1.—
(Nr. 4137.) Allerhöchster Erlaß vom 6. November 1854., betreffend die den Kreisen Kroe-
ben und Krotoschin im Regierungsbezirk Posen bezüglich des Baues und
der Unterhaltung der Chaussee von Punitz über Kroeben und Pogotzelle
bis zur Provinzial-Chaussee von Kotmin nach Borek bei Borzeciczki be-
willigten fiskalischen Vorrechte.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Kreisen
Kroeben und Krotoschin, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer
Chaufsee von Punitz über Kroeben und Pogorzelle bis in die Provinzial-Chaussee
von Kozmin nach Borek bei Borzeciczki genehmigt habe, bestimme Ich hier-
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
halmungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen-
den Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich
will Ich den gedachten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi-
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Beslimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Eausfepolhel= Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 6. November 1834.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Johrgang 1855. (Nr. 4137—4138.) 1 (Nr. 4138.)
Ausgegeben zu Berlin den 23. Januar 1855.