Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
xr. 1.— 
  
(Nr. 4137.) Allerhöchster Erlaß vom 6. November 1854., betreffend die den Kreisen Kroe- 
ben und Krotoschin im Regierungsbezirk Posen bezüglich des Baues und 
der Unterhaltung der Chaussee von Punitz über Kroeben und Pogotzelle 
bis zur Provinzial-Chaussee von Kotmin nach Borek bei Borzeciczki be- 
willigten fiskalischen Vorrechte. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Kreisen 
Kroeben und Krotoschin, im Regierungsbezirk Posen, beabsichtigten Bau einer 
Chaufsee von Punitz über Kroeben und Pogorzelle bis in die Provinzial-Chaussee 
von Kozmin nach Borek bei Borzeciczki genehmigt habe, bestimme Ich hier- 
durch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen 
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter- 
halmungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehen- 
den Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich 
will Ich den gedachten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Beslimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen 
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Eausfepolhel= Vergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 6. November 1834. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
  
Johrgang 1855. (Nr. 4137—4138.) 1 (Nr. 4138.) 
Ausgegeben zu Berlin den 23. Januar 1855.
	        
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