Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
JNJNr. 33.— 
  
  
(Nr. 42066.) Allerhöchster Erlatz vom 9. Juli 1855., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von 
Heilsberg im Kreise gleichen Namens nach Landsberg im Kreise Preu- 
LHisch Eplau. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Heissberg. im Kreise gleichen Namens nach Landsberg im Kreise 
Preußisch Eylau des Regierungsbezirks Königsberg genehmigt habe, bestimme 
Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erfor- 
derlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Naagad- der für die Staats-Chaus- 
seen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen 
sollen. Zugleich will Ich den Kreisen Heilsberg und Preußisch Eylau ge- 
gen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für 
die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der 
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der son- 
sigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrifren, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffemlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 9. Juli 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. ür den Misen für gande, Gewche 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Johrgong 1855. (r. 4266—1267.) 70 (Nr. 4267.) 
Ausgegeben zu Berlin den 25. August 1855,
	        
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