Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 4268.) Privilegium wegen Emission von Prioritäls-Obligationen der Celn-Mindener 
Eisenbahngesellschaft im Gesammtbetrage von 20,000,000 Thalern zum Bau 
der Cöln-Gießener Eisenbahn nebst Zweigbahn von Betzdorf nach Siegen und 
der festen Rheinbrucke bei CSln. Vom 26. Juli 1855. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Ksnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem die Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft mit Unserer landes- 
herrlichen Zustimmung beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den Bau einer 
Eisenbahn von Deutz bis Gießen mit einer Zweigbahn von Betzdorf nach Sie- 
Zen und einer zum gewöhnlichen Landverkehr und zum Eisenbahnverkehr einzu- 
richrenden festen Rheinbrücke, einschließlich ihrer Verbindung mir der Rheini- 
schen Eisenbahn am Trankgassenthore, auszudehnen und das dazu erforderliche 
Anlagekapital durch eine Prioritätsanleihe aufzubringen, wollen Wir der ge- 
dachten Gesellschaft Behufs Erbauung der vorerwähnten Eisenbahnen und der 
Rheinbrücke und Beschaffung der für diese Bauanlagen erforderlichen Betriebs- 
mittel die Aufnahme einer ferneren Anleihe von 20,000,000 Thalern, geschrie- 
ben zwanzig Millionen Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lauten- 
der und mit Zinsscheinen versehener Prioriräts-Obligationen gestatten und in 
Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit jenes Unternehmens und in Gemäßheit 
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium 
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen 
umer folgenden Bedingungen ertheilen: 
S. 1. 
Die Beschaffung des vorläufig auf zwanzig Millionen Thaler festgestell- 
ten Anlagekapitals erfolgt durch Ausgabe von 73,000 Stück Prioritäts-Obli- 
gationen, von denen 
7,000 Stück jede über 1000 Thaler von Nr. 1. bis 7,000, 
16,000 Stück jede über 500 Thaler von Nr. 1. bis 10,000, und 
50,000 Stück jede über 100 Thaler von Nr. 1. bis 50,000 lautend, 
unter Bezeichnung: 
„Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft IV. Emis- 
sion Littr. A.“ 
nach dem anliegenden Schema I. stempelfrei ausgefertigt werden. 
- Die Zinskupons werden nach dem anliegenden Schema II. für fünf 
Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zeit erneuert. 
Die Zinskupons für die ersten fünf Jahre nebst einer Anweisung Zar 
Empfangnahme der folgenden JZinskuponsreihe befinden sich an den Prortp Lr 
(Nr. 1208.) i-
	        
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