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den fte vernichtet, so kann deren Mortifikation beantragt und ausgesprochen
werden.
Die Direktion erläßt des Endes auf Ersuchen der Betheiligten dreimal,
in Zwischenrdumen von wenigstens vier Monaten, in den im Arikel 47. er-
wähnten Gesellschaftsblättern eine öffentliche Aufforderung, die angeblich ver-
lornen oder vernichteten Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte daran
Vlen zu machen. Sind in zwei Monaten nach der letzten Aufforderung die
okumente nicht eingeliefert oder Rechte nicht geltend gemacht worden, so spricht
das Landgericht zu Cöln auf den Grund jenes Aufgebots die Morifjkation
aus; die Oirektion bringt dieselbe zur öffentlichen Kenntniß und an die Stelle
der mortifizirten Ookumente werden neue ausgefertigt.
Die Kosien dieses Verfahrens fallen nicht der Gesellschaft, sondern den
Betheiligten zur Last.
Kapitel III.
Verwaltung.
Artikel 13.
Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von einer aus eilf Mitglie-
dern bestehenden Direktion verwaltet. Mindestens sechs dieser Mitglieder, ein-
schließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten, müssen Inländer sein. Für
die Stelle des Präsidenten tritt diese Beschränkung jedoch erst mit der ordem-
lichen Generalversammlung des Jahres 1860. in Kraft.
Artikel 14.
Die Mitglieder der Direktion werden von der Generalversammlung der
Aktionaire durch geheime Abstimmung gewählt; ihre Funktionen dauern fünf
Jahre und ihre Wahl wird durch die im Artikel 47. erwähnten offentlichen
Zeitungen bekannt gemacht.
Artikel 15.
Im ersten Jahre scheiden drei Mitglieder und in jedem der folgenden
vier Jahre zwei Mitglieder der Direktion aus.
Welche Mitglieder in den ersten vier Jahren, wo der Turnus noch nicht
fesistehr, ausscheiden sollen, wird durch das Loos bestimmt; in der Folge wer-
den sie durch das Dienstalter bezeichnet. Die Ausscheidenden werden durch
eine Wahl der Generalversammlung wieder ersetzt; dieselben sind wieder wähl-
bar. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen und jener der Artikel 13. und
44. besteht die Direktion bis zur ordentlichen Generalversammlung achtzehn-
hundert sechszig aus folgenden Mitgliedern:
1) A Wilbelm Hüffer, Kommerzienrath und Kaufmann, zu Eupen
wohnend,
2) Julius The-Losen, Kaufmann daselbst,
3) Ernst Jeghers, Kaufmann daselbst,
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