Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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II. 
a lon 
zu der Oberschlesischen Stammaktie Litt. 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Stammaktie neu autzufertigenden 
Zinskupons für die nächsten fünf Jahre. 
Breslau, den . ten 18. 
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. 
III. 
Talomn 
zu der Oberschlesischen Prioritätsaktie Litt. 5· 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legi- 
timation die für die vorstehend bezeichnete Priorittsaktie neu auszufertigenden 
Zinskupons für die nächsten fünf Jahre. 
Breslau, den . ten 18. 
Der Verwaltungsrath der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. 
  
(Nr. 4274.) Statut für den Mensdorf-Laussiger Mulde-Deichverband. Vom 15. August 
1855. 
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem es für erforderlich erachtet worden, die Grundbesitzer der auf 
dem rechten Ufer der Mulde belegenen Niederung von Mensdorf bis Laussig 
Behufs der gemeinsamen Anlegung und Unterhaltung eines Deiches und der 
nothwendigen Uferwerke gegen die Ueberschwemmungen und den Abriß der 
Mulde zu einem Oeichverbande zu vereinigen, und nachdem die gesetzlich vor- 
geschriebene Anhörung der Betheiligten erfolgt ist, genehmigen Wir hierdurch 
auf Grund des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848. 99. 11. 
und 15. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1848. Seite 54.) die Bildung eines 
Deichverbandes unter der Benennung: 
„Mensdorf-Laussiger Mulde-Deichverband"“, 
und ertheilen demselben nachstehendes Statut. 
F. 1.
	        
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