Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

in zwei Berliner Zeitungen, 
in einer Cölner, 
in einer Barmer und 
in einer Elberfelder Zeitung. 
g. 12. 
Den Inhabern von Prioritaͤts-Obligationen steht der Zutritt zu den 
Generalversammlungen offen; jedoch haben sie als solche nicht das Recht, sich 
an den Verhandlungen oder Abstimmungen zu betheiligen. 
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwaͤrtige landesherrliche Privile- 
gium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel 
ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in An- 
sehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu ge- 
ben oder Rechten Dritter zu prchjudiziren. 
Gegeben Sanssouci, den 5. September 1855. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt Fuͤr den ahesende 
Finanzminister: 
v. Raumer. 
E Schema.
	        
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