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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
—— Nr. 41. *—
(Nr. 4300.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga-
tionen des Rosenberger Kreises im Betrage von 57,000 Rthlrn. Vom
2. Oktober 1855.
Wr Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises auf den Kreis-
tagen vom 8. März und 14. Oktober 1854. und 28. März 1855. beschlossen
worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten
erforderlichen Geldmirrel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir
auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden In-
haber laurende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gldubiger unkünd-
bare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 57,000 Rehlrn.
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger
noch der Schuldner erwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2.
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum
Betrage von 57,000 Rechlrn., in Buchstaben ·
sieben und funfzig tausend Thalern,
welche in folgenden Apoints:
20 Sctück à 1000 Thaler, macht 20,000 Thaler
30 500 165,000 -
100 100 10,000
100 50 5,000
280 25 J,000
zusammen 57,000 Thaler
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jäahrlich vom Jahre 1865. ab mit wenigstens jahrlich Ein
und einem Drirtel Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegenwäriiges
Privilegium Unsere landksherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung
Jahrgang 1955. (Nr. 4300) 90 erthei-
Ausgegeben zu Berlin den 13. November 1855.