Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

— 670 — 
Kapitel zwei. 
Gegenstand der Gesellschaft. 
Artikel 4. 
Die Gesellschaft bezweckt: 
1) die Ausbentung von Galmey, Kohlen, Eisen, Blei und von allen an- 
dern Metallen und nuͤtzlichen Erzen in allen Konzessionen, welche der 
Gesellschaft in der Umgegend von Eschweiler und in dem Bezirke der 
Koͤniglichen Regierung zu Aachen oder auch außerhalb dieses Bezirks, 
unter welchem Tiel es immer sein mag, zugehören oder jugehören werden; 
2) das Aufsuchen dieser verschiedenen Mineralien, die Erlangung, den An- 
vunf und die Pachtung der zur Ausbeutung derselben erforderlichen Kon- 
zessionen; « 
3) die Fabrikation und das Walzen des Jinks, sowie die Darstellung von 
Blei, Eisen und allen andern Metallen, in Hütten der Gesellschaft und 
in allen andern Etablissemenren, welche sie zu errichten für gut finden 
wird; 
4) den Handel mit Zink, Eisen, Blei und andern Metallen, sowie den dar- 
aus zu gewinnenden Produkten; 
5) endlich alle Geschäfte, welche sich an die oben sub eins bis vier erwähn- 
ten Gegenftände anschließen. 
Artikel 5. 
Alle in dem vorhergehenden Artikel nicht speziell aufgeführten Operatio= 
nen sind der Gesellschaft förmlich untersagt. 
Kapitel drei. 
Kapital der Gesellschaft, Eintheilung desselben in Aktien, dessen 
Verwendung, Form der Aktien, Zinsen, Uebertrag, 
" Umschreibung. 
Artikel 6. 
Die- Höhe des Grundkapitals ist auf die Summe von Ein und einer 
halben Million Thalern Preußisch Kurant feslgesetzt, zerfallend in 
zwei Serien. Die erste von sechshundert funfzigtausend Thalern wird repraͤ- 
sentirt durch sechstausend fuͤnfhundert Aktien von je Einhundert Thaler, die gegen 
die bisher emittirten sechstausend fünfhundert Aktien im Nominalbetrage von 
zweihundert Thalern, Aktie um Aktie, ausgetauscht werden. 
Die zweite von achthundert funfzigtausend Thalern wird reprdsentirt durch 
achtrausend fünfhundert Prioritäts-Stammaktien zu Einhundert Thalern jede. 
Die Aufforderung zu dem erwähnten Umtausche der dlieren Akrien zu 
zweihundert Thaler gegen neue zur Hälfte des früheren Nennwerthes (Akrien 
der ersten Serie) erfolgt durch den Generaldirektor der Gesellschaft zu vier 
verschiedegen Malen in Zwischenrdumen von drei Mongten durch die im Ar- 
tikel
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.