Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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(Nr. 4322.) Allerhöchster Erlaß vom 5. November 1855., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von 
Filehne bis zur Deutsch-Croner Kreisgrenze in der Richtung auf Schloppe 
und von Czarnikau bis zur Oborniker Kreisgrenze in der Richtung auf 
Rogasen. 
N# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem 
Kreise Czarnikau, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigten Bau einer 
Chaussee von Filehne bis zur Deutsch-Croner Kreisgrenze in der Richtung auf 
Schloppe, und von Czarnikau bis zur Oborniker Kreisgrenze in der Richrung 
auf Rogasen genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriations= 
recht für die zu den Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese 
Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise Czar- 
nikau gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Sira- 
ßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des 
für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich 
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der 
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch 
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen 
zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenrlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 5. November 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeicen 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4323.) Allerhochster Erlaß vom 12. November 1855., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung des in den Kreis 
Strehlen fallenden Theiles der Frankenstein-Strehlener Straße, von der 
Strehlen-Patschkauer Chaussee ab, in der Richtung nach Frankenstein 
über Wammelwitz und Danchwitz bis an die Kreisgrenze. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem 
Kreise Strehlen, im Regierungsbezirk Breslau, beabsichtigten chausseemätigen 
Aus-
	        
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