Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

  
Cölnische Privat-Bank. 
Gegründet durch notariellen Vertrag vom 20. Oktober 1855. 
Bestätigt durch Königl. Kabinetsorder vo.. 
Bank-Abtie . 
über 
Fünf Hundert Thaler Preuß. Kurant. 
Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Aktie .)4 
mit Fünf Hundert Thaler geleistet und alle statutenmäßigen Rechte 
und Pflichten dadurch erworben. 
Cöln, den tten 18. 
Der Verwaltungsrath. 
Dieser Mtie sind auf 5 Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber 
lautend, nebst Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten Jahres durch neue 
ersetzt werden. 
Eingetragen sub Follo 
  
  
  
(Tr. 4327.) 100 * Ruͤck-
	        
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