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Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Statuten der unter dem Namen: „Ak-
tien-Baugesellschaft Alexandra-Stiftung“ mit dem Domizil zu Berlin er-
richteten Aktiengesellschaft. Vom 31. Obtober 1856.
Wi Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nach dem Gesetz über die Aktiengesellschaften vom 9. November, 1843.
genehmigen Wir die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter dem Namen:
„Aktien-Baugesellschaft Alerandra-Stiftung“, welche nach dem vorliegenden no-
tariellen Akt vom 1. August d. J. sich zu dem Zwecke gebildet hat, in ver-
schiedenen Stadktheilen Berlins oder vor dessen Thoren gesunde und zweckmäßig
eingerichtete Wohnungen für Arbeiter, Handwerker und andere den weniger
bemittelten Klassen angehörige Einwohner Berlins von ordentlicher und flit-
licher Führung zu erwerben oder herzustellen und an diese zu vermiethen. Wir
besidtigen die in dem notariellen Akt vom 1. August dieses Jahres enthaltenen
Statuten dieser Gesellschaft, welche dem obenerwähnten Gesetze vom 9. No-
vember 1843. in allen Punkten unterworfen bleibt.
Gegenwärtige Urkunde, welcher der vorgedachte notarielle Akt vom
1. August d. J. für immer beigeheftet bleiben soll, ist mi dem Statut durch
die Gesetz-Sammlung bebkannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 31. Oktober 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen.
Statut
der Aktien -Baugesellschaft Alerandra-Stiftung.
Nachdem des hochseligen Kaisers Nikolaus von Rußland Majesict am
dreizehnten Juli Achtzehnhundert Zwei und Funfzig dem durchlauchtigsten Pro-
tektor der Berliner gemeinnützigen Baugesellschaft, Prinzen von Preußen Kö-
nigliche Hoheit, für diese Gesellschaft ein Geschenk von 1000 (Einrausend) Du-
katen mit dem Hinzufügen zu übermitteln geruht haben, daß dieses Kapital zu
Ehren dieses Tages, als des Geburkstages Ihrer Majestät der Kaiserin Aleran=
dra von Rußland, gebornen Prinzessin von Preußen, den Namen „Alerandra-
Sciftung“ führen und diejenige Bestimmung erhalten solle, welche der durch-
(Fr. 4567.) 1287 lauch=