Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 70 — 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Pr. Stargardter Kreises 
Littr. .. ... .g uͤber .. . . . Thaler zu vier und ein halb Prozent Zinsen 
uͤber .. . .. Thaleer Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinshupons empfängt gegen dessen Nückgabe in 
der Zeit vom 26. Juni bis 2. Juli 18. resp. vom 28. Dezember 18. bis 
3. Januar 18. und spaͤterhin die Shbe der vorbenannten Kreis- Obligation 
für das Halbjahr toor. bisss.. mit (in Buch- 
staben) Thaler . . .. .. . Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse 
t, den een 18 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseeban im 
Pr. Stargardter Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Pr. Stargardter Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Pr. Stargardter Kreises 
Litir. . . . .. AM... uͤber .. . . . Thaler à vier und ein balb Prozent Zinsen 
die . . . . . . te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der 
Kreis-Kommunalkasse zu Pr. Stargardt. 
. . . ... . . .. EIIIIE 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Pr. Stargardter Kreise. 
  
(Nr. 4345.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.