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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 65.—
(Nr. 4578.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Oppeln-Tarnowitzer Eisen-
bahngesellschaft. Vom 1. Dezember 1856.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem sich zur Hersiellung einer Eisenbahn von Oppeln nach Tar-
nowitz eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe
dieser Eisenbahn Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch
das Uns vorgelegte, am 14. September 1856. notariell vollzogene Statut hier-
mit landesherrlich bestätigen.
Zugleich bestimmen Wir, daß, soweit nicht in dem obenerwähnten Sta-
tut besondere Festsetzungen getroffen sind, die in dem Gesetze über die Eisen-
bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vor-
schriften, namentlich diejenigen uber die Expropriallon, sowie das Gesetz über
die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe vom 30. Mai 1853., auf das
Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn-Unternehmen Anwendung finden sollen.
DOie gegenwärtige Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde ist zugleich
lit dem Statute durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 1. Dezember 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Johrgang 1850. (Nr. 4578.) 133 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1856.