Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 65.— 
(Nr. 4578.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Oppeln-Tarnowitzer Eisen- 
bahngesellschaft. Vom 1. Dezember 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
Nachdem sich zur Hersiellung einer Eisenbahn von Oppeln nach Tar- 
nowitz eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe 
dieser Eisenbahn Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch 
das Uns vorgelegte, am 14. September 1856. notariell vollzogene Statut hier- 
mit landesherrlich bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß, soweit nicht in dem obenerwähnten Sta- 
tut besondere Festsetzungen getroffen sind, die in dem Gesetze über die Eisen- 
bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vor- 
schriften, namentlich diejenigen uber die Expropriallon, sowie das Gesetz über 
die von den Eisenbahnen zu entrichtende Abgabe vom 30. Mai 1853., auf das 
Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn-Unternehmen Anwendung finden sollen. 
DOie gegenwärtige Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde ist zugleich 
lit dem Statute durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Charlottenburg, den 1. Dezember 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Johrgang 1850. (Nr. 4578.) 133 Statut 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1856.
	        
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