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bei der Kreis-Kommunalkasse in Eisleben, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Faͤlligkeitstermins folgenden Zeit. Auch in Berlin koͤnnen bei
den die Zinsen erhoben werden, jedoch nur in den Fllig=
keitsterminen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Faälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreigig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jah-
ren nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung Th. I.
Tir. 51. 9. 120. sedl. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Eisleben.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwalkung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis
zum Schlusse des Jahres . ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
kupons auf .. jahrige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Eisleben gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie bei-
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
theil Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Eisleben, den .. ten....... ... . . .. 18.
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Mansfelder
Seekreise.
Mo-