Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 1039 — 
Beilage D. 
Talon 
zu der 
Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Aktie 4 
Der Produzem dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legitimation 
die für die vorstehend bezeichnete Stamm-Aktie neu auszufertigenden Dioviden- 
denscheine für die nächsten fünf Jahrc. 
Breslau, den ten 185. 
Dividendenschein. 
zur 
Oppeln-Tarnowitzer Stamm-Aktie 
Inhaber dieses empfängt im Mon 
aus der Gesellschaftskasse die für das nächstvorhergegangene Kalender- 
jahr festzusetzende Dividende, deren Betrag öffentlich bekannt gemacht 
wird. 
Dividendenscheine, welche innerhalb vier 
(Stempel.) 
erhoben werden, verfallen der Gesellschaft. 
□ 
— 
Fahren, von der Verfallzeit ab gerechnet, nicht 
(r. 4579.)
	        
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