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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
Nr. 7.—
(Nr. 4353.) Allerhöchster Erlaß vom 21. Januar 1856., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für die von dem Kreise Schweidnitz ausgebaute
Straße von der Reichenbacher Kreisgrenze in der Richtung von Lauter-
bach bis an die Schweidnitz-Reichenbacher Staats-Chaussee zur Verbin-
dung mit Schweidnitz.
Na# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem
Kreise Schweidnitz, im Regierungsbezirk Breslau, bewirkten chausseemäßigen
Ausbau der Straße von der Reichenbacher Kreisgrenze in der Richtung von
Lauterbach bis an die Schweidnitz-Reichenbacher Staats-Chaussee zur Verbin-
dung mit Schweidnitz genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Ex-
propriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf
diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich dem Kreise
Schweidnitz gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie
der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 21. Januar 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jobrgang 1856. (Nr. 4353—4354.) 14 (Nr. 4354.)
Ausgegeben zu Berlin den 4. März 1856.