Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4354.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Erichtung einer Mtiengesellschaft mit 
dem Domizil zu Danzig unter dem Namen „Danziger Rhederei-Aktien- 
gesellschaft“. Vom 4. Februar 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen 2c. 2c. 
thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktien- 
Gesellschaft mit dem Domizil zu Danzig unter dem Namen: „Danziger 
Rhederei-Aktiengesellschaft“", welche den Zweck verfolgt, See= und Flußschiffe, 
namentlich Dampfschiffe, Dampfböte zu bauen und mit ihnen Rhedereigeschäfte 
zu betreiben, auf Grund des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. No- 
vember 1843. Allergnaddigst genehmigt und die am 27. Dezember 1855. voll- 
zogenen Gesellschaftsstatuten bestätigt haben. 
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit einer neuen Ausfertigung der Sta- 
tuten und des notariellen Aktes vom 27. Dezember 1855. für immer verbunden 
und mit dem Tert der Statuten durch die Gesetz-Sammlung und das Amts- 
blatt Unserer Regierung zu Danzig zur öffentlichen Kenntniß gebracht wer- 
den soll. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Umterschrift und beigedruck- 
tem Kniglichen Instegel. 
Gegeben Berlin, den 4. Februar 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. 
Statut 
für die 
Danziger Rhederei-Aktiengesellschaft. 
Erstes Kapitel. 
Artikel 1. 
Bildung, Siß Unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung wird zwischen 
di der den Unterzeichneten und allen denjenigen, welche sich durch rwerbung pon
	        
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