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(Nr. 4354.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Erichtung einer Mtiengesellschaft mit
dem Domizil zu Danzig unter dem Namen „Danziger Rhederei-Aktien-
gesellschaft“. Vom 4. Februar 1856.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktien-
Gesellschaft mit dem Domizil zu Danzig unter dem Namen: „Danziger
Rhederei-Aktiengesellschaft“", welche den Zweck verfolgt, See= und Flußschiffe,
namentlich Dampfschiffe, Dampfböte zu bauen und mit ihnen Rhedereigeschäfte
zu betreiben, auf Grund des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. No-
vember 1843. Allergnaddigst genehmigt und die am 27. Dezember 1855. voll-
zogenen Gesellschaftsstatuten bestätigt haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit einer neuen Ausfertigung der Sta-
tuten und des notariellen Aktes vom 27. Dezember 1855. für immer verbunden
und mit dem Tert der Statuten durch die Gesetz-Sammlung und das Amts-
blatt Unserer Regierung zu Danzig zur öffentlichen Kenntniß gebracht wer-
den soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Umterschrift und beigedruck-
tem Kniglichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 4. Februar 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Statut
für die
Danziger Rhederei-Aktiengesellschaft.
Erstes Kapitel.
Artikel 1.
Bildung, Siß Unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung wird zwischen
di der den Unterzeichneten und allen denjenigen, welche sich durch rwerbung pon