Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Schema A. 
Aktie 
der 
Danziger Rhederei-Aktien-Gesellschaft 
- «- . 3 
über 
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Jier Inhaber dieser Aktie nimmt auf Höhe des obigen Betrages von 
Fünfhundert Thalern Preußisch Kurant in Gemäßheit desam... 
............ landesherrlich bestätigten Statuts verhältnißmäßig Theil an dem 
gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Das Grund- 
kapiral beträgt Zweimalhunderttausend Thaler, eingetheilt in vierhundert Aktien 
zu je fünfhundert Thaler. 
Danzig, den #een...... 185. 
Die Direktion der Danziger Rhederei-Aktien-Gesellschaft. 
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes. Mitglieder des Verwaltungsrathes. 
N. N. N. JN. N. N. 
  
Danziger Nhederei-Aktien-Gesellschaft. 
Dividendenschein zur Aktie tt““ 
Inhaber empfängt am 15. April 18S gegen diesen Schein an der 
Kasse der Gesellschaft zu Danzig die fuͤr das (erste) Betriebsjahr er- 
mittelte Dividende von ....... . ...... .. .. . . .. 
Danzig, den #t... 18. 
Der Verwaltungsrath. 
  
  
  
Art. 13. Alle binnen fünf Jahren nach dem Fülligkeitstermine nicht erhobenen 
Dividenden sind zum Vortheil der Gesellschaft verjährt. 
  
  
  
(Nr. 4354—4355.) (Nr. 4355.)
	        
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