Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Xr. 4355.) Bekanntmachung über die unterm 12. Februar 1856. erfolgte Genehmigung 
eines Nachtrages zu dem Statut der Mülheimer Dampfschleppschiffahrts- 
Gesellschaft. Vom 21. Februar 1856. 
D. Königs Majestät haben die in der Generalversammlung der Mülhei- 
mer Dampfschleppschiffahrts-Gesellschaft zu Mülheim an der Ruhr am 3. Mai 
v. J. beschlossenen und in einem Nachtrage zusammengesiellten Veränderungen 
des unter dem 6. Juni 1833. bestätigten Statuts dieser Gesellschaft mittelst 
Allerhöchsten Erlasses vom 12. Februar d. J. zu genehmigen geruhr, was nach 
Vorschrift des F. 3. des Gesetzes über Aktiengesellschaften vom 9. No- 
vember 1843. mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß der Statut- 
Nachtrag mit der Bestätigungs-Urkunde durch das Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Duüsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Berlin, den 21. Februar 1856. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
" v. d. Hepdt. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Nudolph Decker.)
	        
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