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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 13.
(Nr. 4371.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Statuten der unter der Firma: „Bergi-
scher Gruben= und Hütten-Verein“ mit dem Domizil zu Düsseldorf er-
richteten Aktiengesellschaft. Vom 10. März 1856.
Wiur Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen rc. 1c.
lhun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem sich eine Aktien-
Gesellschaft mit dem Domizil zu Düsseldorf gebildet hat, welche die Erwer-
bung von Muthungen und Belehnungen auf Erze und Kohlen, sowie die Aus-
beutung derselben, den Ankauf fremder Erze und Fossilien, die Veraußerung
und Verhüttung derselben, den Absatz und die Veredlung ihrer Hüttenprodukte,
die Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Hütten und Werkstätten,
sowie alle diejenigen Geschäfte zum Gegenstande hat, welche zur Erreichung
der vorbezeichneten Zwecke nothwendig sind, die Errichtung dieser Gesellschaft
unter der Firma: „Bergischer Gruben= und Hütten-Verein“ auf Grund des
Gesetzes vom 9. November 1543. genehmigt und die in den notariellen Akten
vom 25. November 185). und vom 9. Februar 1856. festgesiellten und ver-
lautbarten Statuten bestatigt haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit den notariellen Akten vom 25. No-
vember 1855. und vom 9. Februar 1856. für immer verbunden und nebst dem
wörtlichen Inhalte der Statuten durch die Gesetz= Sammlung und durch das
Amtsblatt Unserer Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht
werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 10. März 1856.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons.
Jahrgong 1850. (Nr 4371.) 21 Sta-
Ausgegeben zu Berlin den 31. März 1850.