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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
r. 15.—
(Nr. 4380.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Mätrz 1856., betreffend die Erhöhung des Zins-
fußes der Obligationen der Sozietät für die Melioration des Obrabruches
von vier auf fünf vom Hundert.
A.. den Bericht vom 25. v. M. genehmige Ich, dem Antrage der Vertre-
ter der Sozietät für die Melioration der im Regierungsbezirk Posen belegenen
Obra-Bruchgegenden entsprechend, daß die Obligationen, welche die genannte
Sozietät nach dem Privilegium vom 21. März 1833. (Gesetz-Sammlung vom
Jahre 1853. S. 128.) im Betrage von 250,000 Thalern ausgeben darf, nicht
mit vier, sondern mit fünf vom Hundert verzinst werden. Die Erhöhung des
Zinsfußes ist auf den Obligationen zu vermerken und diese Order durch die
Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Charlottenburg, den 5. März 1850.
Friedrich Wilhelm.
Für den Minister für die landwirth=
v. d. H ey dt. v. Bodel schw ing h. shenwinsier ser die leud
v. Manteuffel.
An die Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und der Finanzen und das Minisierium für die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten.
Jahrgang 1856. (Nr. 4380—4382.) 24 (Nr. 4381.)
Ausgegeben zu Berlin den 12. April 1856.