Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4392.) Allerhöchster Erlaß vom 21. April 1856., betreffend die Publikation einer neuen 
amtlichen Ausgabe des Strafgesetzbuchs. 
A. Ihren Bericht vom 17. April d. J. will Ich genehmigen, daß in einer 
neuen Ausgabe des Allgemeinen Strafgesetzbuchs die abändernden Besiimmun- 
gen der Gesetze vom 9. März 1853. und vom 14. April d. J. an Stelle der 
aufgehobenen Vorschriften des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden. Von 
den Gerichten und Verwaltungsbehörden ist in ihren Entscheidungen und Er- 
lassen nur auf die Besiummungen des Strafgesetzbuchs und nicht auf die er- 
wähnten Spezialgesetze Bezug zu nehmen. 
Es ist diese Meine Order in der Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 21. April 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
Simons. 
An den-Justizminister. 
  
Berichtigung. 
  
Jr K. 189. des Strafgesetzbuchs vom 14. April 1851. (Gesetz-Sammlung 
für 1851. S. 138.) muß es Zeile 1. v. u. heißen: „so kommen die im drei- 
zehnten Titel bei den Ehrverletzungen 2c.“ 
  
NRedigirt im Bäreau des Staats--Ministeriums. 
in, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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