Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 333 — 
. 11. 
Zur Amortisation des Anlagekapitals der Ruhr-Sieg-Eisenbahn werden 
jährlich verwendet: 
a) der Reinertrag über drei und ein halbes Prozent des Anlagekapitals bis 
zur Höhe eines halben Prozents desselben; 
b) die Zinsen der amortisirten Obligationen. 
F. 12. 
Aus dem nach Abzug des jährlichen Amortisationsbelrages (F. 11.) ver- 
bleibenden Reinertrage über drei und ein halbes Prozent erhält zunächst die Bergisch- 
Märkische Eisenbahngesellschaft diejenigen Zuschüsse erstattet, welche sie etwa in 
Gemäßheit des V. 7. geleisiet haben mochte. 
Von dem alsdann noch verbleibenden Ueberschuß des Reinertrages erhält 
der Staat ein Driktel, die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft zwei Drittel. 
In gleichem Verhältniß wird der Reinertrag der Ruhr-Sieg-Bahn nach 
vollendeter Amortisation des Anlagekapitals zwischen dem Staate und der Ber- 
gisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft vertheilt, wenn bis dahin die Bergisch- 
Markische Eisenbahn nicht schon Eigenthun des Seaats geworden ist. 
K. 13. 
Im Uebrigen bleiben die Bestimmungen der gegemvärtig bestehenden Sta- 
tuten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, soweit sie nicht durch vor- 
stehenden Vertrag abgeändert sind, in Kraft, und finden auch auf das neue 
Unternehmen volle Anwendung. 
So geschehen , - 
Cöln, den 14. Februar 1856. Elberfeld, den 13. Februar 1856. 
(I. S.) 
Königliches Eisen- Königliche Eisen- Die Deputation 
bahn“.Kommissariat bahn-Direktion. der Aktionatre der 
d Bergisch-Märkischen 
v. Möller. Wrma Giintehngerel 
aft. 
D. v. d. Heydt. 
F. H. Wülfing. 
W. Ulenberg. 
Wilh. Hammacher. 
Ludwig Papen. 
(Nr. 4406—4107.) (Xr. 440r.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.