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im Betrage von 30,842,347 Thalern ausgefertigten Kassenanweisungen einzuloͤsen
und an die Hauptverwaltung der Staatsschulden in monatlichen Beträgen von
mindestens 750,000 Thalern zur Vernichtung abzuliefern. Zr
Die Ablieferung beginnt einen Monat nach dem Tage der Publikation
des über diese Einziehung der Kassenanweisungen zu erlassenden Gesetzes.
F. 2.
Der Staat wird den nach Einlösung von funfzehn Millionen Thalern
Kassenanweisungen verbleibenden Theil derselben von 15,842,347 Thalern aus-
schließlich in Apoints von 1 und 5 Thalern ausfertigen.
Sollte der Scaat in der Folge sich veranlaßt sehen, im allgemeinen In-
teresse des Verkehrs zur Fundirung von Darlehnskassen oder ähnlichen Insti-
tuten die weitere Ausgabe von Papiergeld anzuordnen, so soll stets dessen
Einziehung nach Erfüllung des Zweckes der gedachten Instirute erfolgen.
C. 3.
Die im F. 29. der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1840. (Gesetz-Samm-
lung S. 135.) ausgesprochene Beschränhng des Gesammtbetrages der von der
Preußischen Bank auszugebenden Noten auf 21 Millionen Thaler wird außze:
hoben. Von dem im Umlaufe befindlichen, diese Summe überschreitenden Be-
trage muß in den Bankkassen außer den nach F. 31. der Bank-Ordnung erfor-
derlichen Beständen siers ein Drittheil in baarem Gelde oder Silberbarren und
zwei Drittheile in disbontirten Wechseln vorhanden sein.
Die Bank soll berechtigt sein, statt der bisherigen Noten in Apoints
von 25 Thalern, Noten in Apoints von 20 Thalern, ferner Noten in Apoints
von 10 Thalern bis zum Betrage von 10 Millionen Thalern auszugeben. Eine
zinsshng dieses Betrages darf nur auf Grund einer Allerhöchsten Verordnung
siattfinden.
S. 4.
Das Koönigliche Finanzministerium zahlt der Preußischen Banki
1) zehn Millionen Thaler in Staatsschuldverschreil nach dem Nenn-
werth, welche mir 4 Prozent jährlich verzinset werden, auf jeden Inhaber
ausgestellt, in Apoints von 100 Thalern und darüber ausgefertigt und
mit Zinskupons vom 1. Januar 1856. ab versehen sind;
2) fünf Millionen Thaler in gleichen Staatsschuldverschreibungen nach dem
Nennwerth, welche von dem Tage ab verzinset werden, an welchem die
Dlieferung der ersten Rate von 750,000 Thalern Kassenanweisungen
(S. 1.) erfolgt;
3) gegen Uebereignung der in der Anlage verzeichneten, zu den am 31. De-
ember 1855. verbliebenen Beständen der Bank gehörigen Effekten im
Neeerth von 9,400,040 Thalern, die Summe von 7,802,000 Thalem
in Preußischem Kurant baar und 1,598,000 Thaler in gleichen (Nr. 1.)
4 prozentigen Staatsschuldverschreibungen nach dem A# nebst
laufenden Kupons.
Jahrgang 1856. (Nr. 4407.) 45 Die