Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Provinz Pommern, Negierungebczirk Cöslin. 
ter Zins-Kupon · ter Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Stolper Kreises 
übeer Thaler zu vier und ein halb 
Liltl. M. .. .. 
Prozent Zinsen 
über Thaler ... . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom . .ten ..... . . ... bis „resp. vom . .ten .... . . . .. 
bis . .............. .. .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis- 
Obligation fuͤr das Halbjahr vom .. . .. ....... . .. is .. mit 
(in Buchstaben) Thaler .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommu—- 
nalkasse zu Stolp. 
ten.. . . .. 18.. 
Stolp, den .. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des 
Stolper Kreises. 
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der 
Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden Halb- 
jahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Pommern, Regierungebczirk Cöslin. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Stolper Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Stolper Kreises 
Litt. 8ber Thaler à vier und ein halb Prozent Zinsen 
die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kreis-Kommunalkasse zu Stolp. 
18. 
Stolp, den zrl . .. ... 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des 
Stolper Kreises. 
(Nr. 4332. 
(Xr. 4331—4332)
	        
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