Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
JNr. 24.— 
  
(Nr. 4410.) Allerhöchster Erlaß vom 14. April 1856., betreffend die Erhebung der Schiff- 
fahrtsabgaben auf der Deime und dem großen und kleinen Friedrichs- 
graben. 
A- Ihren Bericht vom 3. d. M. besiimme Ich unter Abänderung der Vor- 
schriften der Order und des Tarifs vom 1. März 1828. (Gesetz-Sammlung 
S. 41. und 42.), sowie der Order vom 10. August 1844. (Gesetz-Sammlung 
S. 409.), die Abgaben von der Schiffahrt auf der Deime und dem großen 
und kleinen Friedrichsgraben betreffend, Folgendes: 
1) Es wird in Marienbruch eine zweite Empfangssielle errichtet. Bei die- 
ser sowie bei der Empfangsstelle zu Labian sind die Abgaben nach den 
Sätzen des Tarifs vom 1. März 1828. mit# der nachstehend unter 2. 
enthalrenen Maaßgabe zu erlegen, so oft eine der gedachten Empfangs= 
siellen berührt wird. # 
2) Statt der unter 4. 5. 60. des Tarifs vom 1. März 1828. vorgeschrie- 
benen Sätze sind auch ferner von Kähnen zu entrichten, bei einer Trag- 
fähigkeir 
von 30 Last und ndeher 1 Rthlr. 10 Sgr. 
von 20 bis ausschließlich 30 Last .. .. .. . . .. 1 — „ 
von 10 bis ausschließ lich 20 Lal.. — . 20 = 
von 2 bis ausschließlich 10 Last. — 10 = 
3) Zugleich ermächtige Ich Sie, die in Marienbruch zu errichtende Hebe- 
telle erforderlichen Falls nach Tawelleningken oder an irgend einen zwi- 
schen den genannten beiden Orten befindlichen Platz zu verlegen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 14. April 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister- 
  
Jahrgang 1850 (r. 4110—4111.) 40 (Nr. 4411.) 
Ausgegeben zu Berlin den 24. Mai 1850.