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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 24.—
(Nr. 4410.) Allerhöchster Erlaß vom 14. April 1856., betreffend die Erhebung der Schiff-
fahrtsabgaben auf der Deime und dem großen und kleinen Friedrichs-
graben.
A- Ihren Bericht vom 3. d. M. besiimme Ich unter Abänderung der Vor-
schriften der Order und des Tarifs vom 1. März 1828. (Gesetz-Sammlung
S. 41. und 42.), sowie der Order vom 10. August 1844. (Gesetz-Sammlung
S. 409.), die Abgaben von der Schiffahrt auf der Deime und dem großen
und kleinen Friedrichsgraben betreffend, Folgendes:
1) Es wird in Marienbruch eine zweite Empfangssielle errichtet. Bei die-
ser sowie bei der Empfangsstelle zu Labian sind die Abgaben nach den
Sätzen des Tarifs vom 1. März 1828. mit# der nachstehend unter 2.
enthalrenen Maaßgabe zu erlegen, so oft eine der gedachten Empfangs=
siellen berührt wird. #
2) Statt der unter 4. 5. 60. des Tarifs vom 1. März 1828. vorgeschrie-
benen Sätze sind auch ferner von Kähnen zu entrichten, bei einer Trag-
fähigkeir
von 30 Last und ndeher 1 Rthlr. 10 Sgr.
von 20 bis ausschließlich 30 Last .. .. .. . . .. 1 — „
von 10 bis ausschließ lich 20 Lal.. — . 20 =
von 2 bis ausschließlich 10 Last. — 10 =
3) Zugleich ermächtige Ich Sie, die in Marienbruch zu errichtende Hebe-
telle erforderlichen Falls nach Tawelleningken oder an irgend einen zwi-
schen den genannten beiden Orten befindlichen Platz zu verlegen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Charlottenburg, den 14. April 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minisier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister-
Jahrgang 1850 (r. 4110—4111.) 40 (Nr. 4411.)
Ausgegeben zu Berlin den 24. Mai 1850.