Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNr. 2— 
  
(Nr. 4333.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1855., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee 
von Stapelburg in der Grasschaft Wernigerode über Abbenrode im Kreise 
Halberstadt nach der Hannsverschen Grenze. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Stapelburg in der Grafschaft Wernigerode über Abbenrode im 
Kreise Halbersiad# nach der Hannöverschen Grenze durch die Gräflich-Stol- 
berg-Wernigerodesche Verwaltung und die Gemeinde Abbenrode genehmigt 
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach, Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen besiehenden Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung 
kommen sollen. Zugleich will Ich den Betheiligten gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Scaars-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref- 
fenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegemwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 17. Dezember 1855. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1856. (Nr. 4333—4334.) 2 (Tr. 434.) 
Ausgegeben zu Berlin den 22. Januar 1856.
	        
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