Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 2—
(Nr. 4333.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Dezember 1855., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee
von Stapelburg in der Grasschaft Wernigerode über Abbenrode im Kreise
Halberstadt nach der Hannsverschen Grenze.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Stapelburg in der Grafschaft Wernigerode über Abbenrode im
Kreise Halbersiad# nach der Hannöverschen Grenze durch die Gräflich-Stol-
berg-Wernigerodesche Verwaltung und die Gemeinde Abbenrode genehmigt
habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach, Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen besiehenden Worschriften, auf diese Straße zur Anwendung
kommen sollen. Zugleich will Ich den Betheiligten gegen Uebernahme der
künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Scaars-Chausseen jedes-
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref-
fenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegemwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 17. Dezember 1855.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jahrgang 1856. (Nr. 4333—4334.) 2 (Tr. 434.)
Ausgegeben zu Berlin den 22. Januar 1856.