Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Ruͤckseite.) 
  
Inhaber empfaͤngt am ... .... . . .. gegen diese Anweisung die zweite Serie der Di 
dendenscheine zu der umstehend bezeichneten Aktie. 
Coͤln, den .. ten 18. 
Der Verwaltungsrath. 
(Unterschrift zweier Mitglieder per Facsimilc.) 
  
  
  
  
  
  
  
10. 9h. 
8. 7 
6 5. 
4. ; 
2. 1 
Jahlbar am 1. Juli 185. 
für das Geschäftsjahr 185. 
KP. 39. Die Oividenden verjäbren zu Gunsten der Ge- 
sellschoft nach Ablauf von fünf Johren don 
dem Tage ab gerechnet, an welchem dieselben 
zahlbar gestellt sind. 
  
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
erlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.) 
 
	        
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