Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 525 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
— J. 34— 
  
(Nr. 4453.) Statut des Verbandes der Wiesenbesitzer in der Gemeinde Preist im Kreise 
Bitburg des Regierungsbezirks Trier. om 30. April 1856. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
verordnen, Behufs Verbesserung der auf dem Banne der Gemeinde Preist im 
Kreise Bitburg des Regierungsbezirks Trier in den Distrikten Heerd, Zölbers= 
pfadchen, Bond, Gieren, Lötsch und bei der Kirch gelegenen, in dem Katasier- 
auszuge vom 2. Juli 1855. und der dazu gehörigen, von dem Wiesenbaumei- 
sier Schieber zu Prüm gefertigten Karte verzeichneten Grundstücke, nach Anhö- 
rung der Betheiligten, dem Antrage der Mehrzahl derselben entsprechend, auf 
Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1843. W. 56. und 57. (Gesetz-Samm- 
lung vom Jahre 1843. S. 51.), was folgt: 
S. 1. 
Die Besitzer der vorgedachten Grundstücke werden zu einem Wiesenver- 
bande vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstücke durch Ent= und Bewässe- 
rung zu verbessern. 
Der Verband hat sein Domizil bei seinem jedesmaligen Vorsteher. 
. 2. 
Die Haupt-Be= und Entwässerungsgräben, die Wehre und Schutzen, 
die Bachregulirungen, überhaupt alle zur vortheilhaften Berieselung der Ver- 
bandswiesen erforderlichen Anlagen, werden auf gemeinschaffliche Kosien des 
Verbandes gemacht und unterhalten, nach einem Plan, welcher durch den 
bestellten Wiesenbaumeister anzufertigen und in Streitfllen von der Regierung 
fesizustellen ist. 
Die Besaamung, der Umbau und die sonstige Unterhaltung der einzelnen 
Wiesenparzellen durch Planirung, Düngung #ic. bleibt den Eigenthümern über- 
lassen, jedoch sind dieselben gehalten, dabei den Anordnungen des Wiesenvor- 
Jahrgang 1856. (Fr. 4453.) 69 siehers 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Juni 1856.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.