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(Xr. 4457.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Mai 1856., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für die Unterhaltung einer Guts= und Gemeinde-
Chaussee im Oscherslebener Kreise des Regierungsbezirks Magdeburg von
Eilenstedt zum Anschlusse an die Chaussee von Halberstadt über Rsderhof,
Eilsdorf und Schlanstedt nach dem Neuen Damme bei Neu-Wegersleben
und über diese Chaussee hinaus bis Dingelstedt.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Guts-
und Gemeinde-Chaussee iim Oscherslebener Kreise des Regierungsbezirks Mag-
deburg von Eilensiedt zum Anschlusse an die Chaussee von Halberstadt über
Röderhof, Eilsdorf und Schlanstedt nach dem Neuen Damme bei Neu-We-
gersleben und über diese Chaussee hinaus bis Dingelsiedt genehmigt habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee er-
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zu-
gleich will Ich den Betheiligten gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi-
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestinmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäzichen
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe-
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Khaaffeepol1gei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 17. Mai 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 4458.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1850., betressend die Verleihung der fis-
balischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Zinten über Groß-Klingbeck nach Ludwigsort im Kreise Heiligenbeil.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von Zinten über Groß-Klingbeck nach Ludwigsork genehmigt habe,
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-
(Nr. 4457—4459.) bau-