Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Xr. 4457.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. Mai 1856., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für die Unterhaltung einer Guts= und Gemeinde- 
Chaussee im Oscherslebener Kreise des Regierungsbezirks Magdeburg von 
Eilenstedt zum Anschlusse an die Chaussee von Halberstadt über Rsderhof, 
Eilsdorf und Schlanstedt nach dem Neuen Damme bei Neu-Wegersleben 
und über diese Chaussee hinaus bis Dingelstedt. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Guts- 
und Gemeinde-Chaussee iim Oscherslebener Kreise des Regierungsbezirks Mag- 
deburg von Eilensiedt zum Anschlusse an die Chaussee von Halberstadt über 
Röderhof, Eilsdorf und Schlanstedt nach dem Neuen Damme bei Neu-We- 
gersleben und über diese Chaussee hinaus bis Dingelsiedt genehmigt habe, be- 
stimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee er- 
forderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- 
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zu- 
gleich will Ich den Betheiligten gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßi- 
gen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestinmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusäzichen 
Vorschriften, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Khaaffeepol1gei-Vergehen 
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 17. Mai 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
  
(Nr. 4458.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1850., betressend die Verleihung der fis- 
balischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Zinten über Groß-Klingbeck nach Ludwigsort im Kreise Heiligenbeil. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Zinten über Groß-Klingbeck nach Ludwigsork genehmigt habe, 
bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee 
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee- 
(Nr. 4457—4459.) bau-
	        
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