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Regierungsrath, Präsident des Verwaltungsraths der Lebens-, Pensions-
und Leibrenten-Versicherungsgesellschaft „Iduna“ in Halle a. S., zu
Merseburg;
2) Herr Heinrich Friedrich August Julius Schmidt, Königlicher Geheimer
Hofkammerrath, zu Berlinz;
3) Herr Dr. juris Alerander Otto Kormann, Advokat, Mitglied des Ver-
waltungsrathes der „Iduna“, zu Leipzig;
4) Herr Ludwig Lehmann, Bankier, — itglied des Verwaltungsrathes
der „Iduna“, zu Halle a. S.;
5) Herr Ernst Hermann August Keferstein, Bankier, zu Merseburg;
6) Herr Carl Haymo Semeka Augustin, Berggeschworener d. D., Fabrik-
besitzer, zu Eisleben;
7) Herr Kaufmann Heinrich Theodor Weber, in Firma Schômberg, Weber
und Comp., zu Leipzig; « ,
8) Herr Carl Johann Adolph Hahn, Magistrats-Assessor, Apotheker, Che-
miker und Techniker, zu Merseburg;
9) an Ernst Christoph Friedrich Lüddicke, Königlicher Bau-Inspektor, zu
Merseburg; —
bilden den Verf-altungsrath der Gesellschaft für die ersten Jahre des Be-
stehens derselben, mit allen, den erwählten Milgliedern zustehenden Rechten und
Mlichten.
Die ersie theilweise Erneuerung des Verwaltungsrathes durch Wahl
(K. 19.) erfolgt in der ordentlichen Generalversammlung des Jahres 1862.
Der Generalversammlung bleibt jedoch auch die Wiederbesetzung der Stellen
vorbehalten, die sich während der angegebenen Zeit durch Ausscheiden des Ver-
waltungsrathes erledigen.
S. 50.
Die im vorigen Paragraphen unter 1. und 2. genannten Personen sind
ermächtigt, einzeln oder zusammen, die landesherrliche Genehmigung und die
Ertheilung der Korporationsrechte für die Gesellschaft zu erwirken, auch dabei
in diejenigen Abänderungen des Statuts, welche die Staatsregierung erwa ver-
langen möchte, einzuwilligen. Dergleichen Abänderungen sollen sowohl für die
Gründer, als für alle zutretenden Aktionaire als rechtsverbindlich angesehen
werden.
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