— 631 —
(Nr. 4484.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Juni 1850., betreffend die Auflösung der
niglichen Kommission für den Bau der Cöln-Crefelder Eisenbahn.
N die Ausführung des Baues der Cöln-Crefelder Eisenbahn so weit
vollendet ist, daß die Bahn in ihrer ganzen Ausdehnung am 26. Januar d. J.
hat in Betrieb gesetzt werden können, will Ich nach Ihrem Antrage vom
17. Juni ö. J. genehmigen, daß die auf Grund Meines Erlasses vom 28. De-
zember 1853. eingesetzte Kommission für den Bau der Cöln-Crefelder Eisen-
bahn aufgelöst und die Vollendung der noch in der Ausführung begriffenen
Anlagen, sowie die Abwickelung der in Bezug auf die Bauausführung noch
zu erledigenden Geschäfte der mit der Leitung des Betriebes auf der Cöln-
Crefelder Eisenbahn beauftragten Direktion der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter
Eisenbahn zu Aachen übertragen werde.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Sanssouci, den 25. Juni 1856.
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 4485.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Strasburger Kreises im Betrage von 120,000 Thalern. Vom 25. Juni
1856.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Strasburger Kreises auf dem Kreis-
tage vom 17. Dezember 1853. beschlossen worden, die zum Neubau a) einer
Chauste von Strasburg über Lautenburg nach der Neidenburger Kreisgrenze,
b) einer Chaussee von Strasburg nach Kowalewo und c)h einer SveigChauste-
von der letztgenannten Straße nach Gollub erforderlichen Geldmittel im Wege
einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis-
stände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver-
sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenomme-
(N. 4484—4485.) 82 nen