Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 698 — 
Vierter Nachtrag 
zu den Statuten der Wilhelmsbahn-Gesellschaft. 
S. 1. 
Das nach dem dritten Statutennachtrage vom 2. Juli 1853. zum Bau 
der Zweigbahnen von Nendza nach Nicolai und von Ratibor bis Leobschütz 
auf 3,300,000 Rehlr. festgestellte Kapital wird 
1) zur Vollendung derselben und Vermehrung der Betriebsmittel, 
2) Behufs Weiterbaues der bereits konzessionirten Strecke von Nicolai nach 
Idahütte zum Anschlusse an die E ls-Segen-Kattowitzer Zweigbahn, 
sowie zur Anlage einer Zweigbahn von Orzesche nach Laczisk zum An- 
schlusse mehrerer Kohlengruben, und einer Interimsbahn zur Verbindung 
der Charlotten= und Leo-Grube, 
3) zur Hersiellung einer Zweigbahn vom Bahnhof Cosel an Schleuse I. des 
Klodnitzkanals, 
4) zur Vergrößerung des Bahnhofes Ratibor, insbesondere zur Errichtung 
einer größeren Reparaturwerkstätte, und 
5) zur Beschaffung eines Dispositionsfonds, 
um 2,000,000 Rehlr., sonach auf 5,300,000 Rthlr., und einschließlich des An- 
lagekapitals der Hauptbahn von 1,700,000 Rehlr., auf 
7,000, Ooo Rthlr.“ 
  
erhöht. 
g. 2. 
Die Beschaffung des Mehrbedarfs der 2,000,000 Rthlr. erfolgt durch 
Ausgabe von Prioritaͤts-Obligationen, und zwar von 
2000 Stuͤck auf 500 Rithlr., 
2500 „ : 200 "b 
5000 = : 100 - 
lautend. 
Die Bedingungen, unter welchen die Kreirung und Emission dieser Obli- 
gationen erfolgt, werden durch ein besonderes Allerhöchstes Privilegium fest- 
gesetzt. 
g. 3.
	        
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