Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

Der Zweck der Gesellschaft ist: 
a) das Aufsuchen, Erwerben und Ausbeuten von Konzessionen auf nuͤtzliche 
Erden, Kohlen aller Art, Mineralien, Eisen und andere Erze in den 
Rheinischen und Westphaͤlischen Ober-Bergamtsdistrikten, dem Herzog- 
thum Nassau, dem Großherzogthum und Kurfuͤrstenthum Hessen, sowie 
der An= und Verkauf aller vorbezeichneten Fossilien im Inlande wie im 
Auslande; 
b) das Brennen der Kohlen zu Koaks und deren An= und Verkauf, die 
Verhüttung resp. Zugutemachung der unter a. genannten Fossilien und 
die weitere Verarbeitung der Metalle zu allen halbfertigen und fertigen 
Gegenständen, sowie der An= und Verkauf derartiger und der natur- 
gemäß damit in Zusammenhang stehenden Produkte und Fabrikate. 
Titel II. 
Grundkapital, Aktien und Aktionaire. 
g. 5. 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist vorläufig auf Eine Millkon Tha- 
ler festgestellt, getheilt in fünftausend Aktien von zweihundert Thalern jede. 
Der Verwaltungsrath kann, wenn die Bedürfnisse der Gesellschaft es 
erfordern, eine Erhöhung des Grundkapitals durch weitere Emission von Ak- 
tien bis zu zwei Millionen Thalern beschließen. Dieser Beschluß unterliegt 
vor seiner Ausführung der Genehmigung des Königlichen Handelsministeriums. 
Die Uebernahme dieser weiteren Emission al pari bleibt den Stamm-Aktionai- 
ren binnen vier Wochen nach dem Bekanntwerden der höheren Genehmigung 
des vorgedachten Beschlusses nach Verhältniß der zur Zeit der neuen Emission 
in ihrem Besitze befindlichen Aktien vorbehalten. 
Da die auf Eine Million Thaler festgesetzte Summe bereits vollständig 
gezeichnet ist, so tritt die Gesellschaft in Wirksamkeit, sobald die landesherrliche 
Genehmigung erfolgt sein wird. 
Die Gesellschaft kann eine weitere Erhöhung des Aktienkapltals über 
zwei Millionen Thaler hinaus nur in der durch §. 45. bestimmten Weise be- 
chließen. 
2 desfallsige Beschluß bedarf der landesherrlichen Bestätigung. 
K. 6. 
Die Aktien der Gesellschaft werden, auf jeden Inhaber lautend, in fol- 
gender Art ausgefertigft: 
Jede Akklie wird mit einer laufenden Nummer versehen, aus einem 
(Nr. 4508.) 95# Stamm-
	        
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