Der Zweck der Gesellschaft ist:
a) das Aufsuchen, Erwerben und Ausbeuten von Konzessionen auf nuͤtzliche
Erden, Kohlen aller Art, Mineralien, Eisen und andere Erze in den
Rheinischen und Westphaͤlischen Ober-Bergamtsdistrikten, dem Herzog-
thum Nassau, dem Großherzogthum und Kurfuͤrstenthum Hessen, sowie
der An= und Verkauf aller vorbezeichneten Fossilien im Inlande wie im
Auslande;
b) das Brennen der Kohlen zu Koaks und deren An= und Verkauf, die
Verhüttung resp. Zugutemachung der unter a. genannten Fossilien und
die weitere Verarbeitung der Metalle zu allen halbfertigen und fertigen
Gegenständen, sowie der An= und Verkauf derartiger und der natur-
gemäß damit in Zusammenhang stehenden Produkte und Fabrikate.
Titel II.
Grundkapital, Aktien und Aktionaire.
g. 5.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist vorläufig auf Eine Millkon Tha-
ler festgestellt, getheilt in fünftausend Aktien von zweihundert Thalern jede.
Der Verwaltungsrath kann, wenn die Bedürfnisse der Gesellschaft es
erfordern, eine Erhöhung des Grundkapitals durch weitere Emission von Ak-
tien bis zu zwei Millionen Thalern beschließen. Dieser Beschluß unterliegt
vor seiner Ausführung der Genehmigung des Königlichen Handelsministeriums.
Die Uebernahme dieser weiteren Emission al pari bleibt den Stamm-Aktionai-
ren binnen vier Wochen nach dem Bekanntwerden der höheren Genehmigung
des vorgedachten Beschlusses nach Verhältniß der zur Zeit der neuen Emission
in ihrem Besitze befindlichen Aktien vorbehalten.
Da die auf Eine Million Thaler festgesetzte Summe bereits vollständig
gezeichnet ist, so tritt die Gesellschaft in Wirksamkeit, sobald die landesherrliche
Genehmigung erfolgt sein wird.
Die Gesellschaft kann eine weitere Erhöhung des Aktienkapltals über
zwei Millionen Thaler hinaus nur in der durch §. 45. bestimmten Weise be-
chließen.
2 desfallsige Beschluß bedarf der landesherrlichen Bestätigung.
K. 6.
Die Aktien der Gesellschaft werden, auf jeden Inhaber lautend, in fol-
gender Art ausgefertigft:
Jede Akklie wird mit einer laufenden Nummer versehen, aus einem
(Nr. 4508.) 95# Stamm-