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mundeten durch ihre Vormünder, die Ehefrauen durch ihre Ehemänner, wenn
die Vertreter auch nicht Aktionaire sind. Für mehr als zehn Stimmen kann
ein Einzelner nicht Bevollmächtigter in der Generalversammlung sein.
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Bei Wahlen und bei allen Beschlüssen, die sich auf persönliche Verhält-
nisse beziehen, kann von Personen, welche in Dienstoerhältnissen zur Gesellschaft
obeer, zu den Beamten der Gesellschaft stehen, ein Stimmrecht nicht ausgeübt
werden.
K. 31.
Die Generalversammlung tritt regelmäßig jahrlich einmal, und zwar im
August oder September, in Cöln zusammen. Außerdem finden außergewöhn-
liche Generalversammlungen statt, so oft dies von dem Verwaltungsrathe für
nöthig erachtet wird, oder sobald wenigsiens zehn Aktionaire, welche zusammen
mindestens Eintausend Aktien besitzen, schriftlich darauf antragen.
K. 32.
Die regelmägigen wie die außergewöhnlichen Generalversammlungen be-
ruft der Verwaltungsrath mittelst öffentlicher Bekanntmachungen durch die im
§. 11. erwähnten Tagesblätter. Diese Bekanntmachungen sollen mindestens
vierzehn Tage vor der Versammlung stattfinden. Bei Berufung außerordent-
licher Generalversammlungen muß der Gegenstand ihrer Berathung im Allge-
meinen angegeben werden.
S. 33.
Vorbehaltlich der in den I. 3., 5., 42. und 45. enthaltenen Bestim-
mungen vollbringen sich alle Beschlüsse und Wahlen der Generalversammlungen
at sstlten Stimmenmehrheit; sind die Stimmen gleich, so entscheidet der
orsitzende.
Wer von den Aktionairen bei der Generalversammlung nicht erscheint,
oder nicht durch Bevollmächtigte sich vertreten läßt, ist dessenungeachtet durch
die Beschlüsse jener Versammlung gebunden.
K. 34.
Der zeitige Vorsitzende des Verwaltungsrathes führt auch den Vorsitz
in der Generalversammlung und ernennt die Skrutatoren. Zu Strutatoren
können weder Verwaltungsräthe noch Beamten der Gesellschaft ernannt werden.
In der regelmäßigen Generalversammlung werden die Geschäfte in nach-
folgender Ordnung verhandelt:
a) Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäfts im Allge-
meinen und über die Resultate des verflosenen Jahres insbesonderen
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(Nr. 4508.) e-