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Gesetz-Sammlung
für die
Koͤniglichen Preußischen Staaten.
Nr. 47.—
(Nr. 4500.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Juli 1856., betreffend die Bildung und Verwal-
tung eines für die evangelischen Geistlichen der Provinz Pommern Be-
hufs der Unterstützung ihrer Emeriten zu gründenden Fonds.
N. Ihrem, des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, im Einver-
sländnisse des Evangelischen Ober-Kirchenraths gemachten Antrage vom 2. d. M.
enehmige Ich die Bildung eines für die evangelischen Geistlichen der Provinz
Pommesn zu gründenden Fonds Behufs Unterstützung ihrer Emeriten durch
gemeinschaftliche Beiträge aus ihrem Amtseinkommen nach Maaßgabe des hier-
bei zurückerfolgenden Reglements vom 2. d. M. — Ich ertheile zugleich dem
nach dem Reglement zu bildenden Unterstützungsfonds die Rechte einer mora-
lischen Person und in allen Beziehungen nach Außen, namentlich Behufs der
Erwerbung von Grundstücken und Kapitalien, die Rechte einer Korporation;
die Vorrechte des Fiskus in Prozessen, sowie dieselben den unmittelbaren Staats-
Anstalten zustehen; das Recht, die rückständigen Beiträge der Betheiligten im
Wege admi istrativer Exekution einzuziehen; die Stempelfreiheit bei allen Ver-
handlungen in Sachen des Fonds und für die Lebensalteste, welche Behufs
der Empfangnahme der Ruhegehalts-Zuschüsse erforderlich sind und die Be-
freiung von Gerichtssporteln, mit dem im F. 4. Nr. 6. des Gesetzes vom
10. Mai 185 1. bestimmten Vorbehalte.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung und das Reglement durch
die Amtsblätter der Provinz bekannt zu machen.
Marienbad, den 9. Juli 1856.
Friedrich Wilhelm.
Simons. v. Raumer. o. Westphalen. v. Bodelschwingh.
An die Minister der Justiz, der geistlichen rc. Angelegenheiten,
des Innern und der Finanzen.
Jahrgang 1856. (Nr. 4500—4511.) 98 (Nr. 4510.)
Ausgegeben zu Berlin den 15. September 1856.