Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

  
  
II. 
(20 Zinsscheine und ein Talonschein.) 
20 Rthlr. 
10 Rthlr. (Staatsstempel.) 
4 Rthlr. 
Zinsschein Serie I. 3 
zur 
Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, zweite Emission, 
-*!i über 1000 Rthlr. 
“* über 500 Rthlr. 
2 uͤber 200 Rthlr. 
(Zwanzig Thaler) 
Zehn Thaler hat Inhaber dieses am 
Vier Thaler T 
bei unserer Gesellschaftskasse zu erheben. 
Stettin, den ten 18. 
Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
Dieser JZinsschein verfällt nach vier 
Jahren laut §. 2. des Privilegiums 
Ausgefertigt. 
(Unterschrift des Kontroleurs.) 
(Staatsstempel.) 
Talonschein 
zur 
Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, zweite Emission, 
“ über 1000 Rehlr. 
über 500 Rhhlr. 
Mñ uͤber 200 Rthlr. 
Gegen Rückgabe dieses Talonscheins ist die Serie der Zinsscheine 
nach besonders dazu erlassener Aufforderung bei unserer Gesellschaftskasse ent- 
gegen
	        
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