Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

(XNr. 4517.) Allerhoͤchster Erlaß vom 18. August 1856., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Chaussee von 
der Erfurt-Arnstädter Chaussec oberhalb des Steigerwaldes uͤber Egstedt 
und Werningsleben nach der Landesgrenze in der Richtung auf Guͤgleben. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß 
der durch Meinen Erlaß vom 21. Juli 1832. genehmigte, durch die betheilig- 
ten Gemeinden Egstedt, Bechstedtwagdt und Werningsleben beschlossene Chaussee- 
bau von der Erfurt-Arnstädter Chaussee oberhalb des Steigerwaldes über Eg- 
stedt und Werningsleben nach der Landesgrenze mit dem Herzogthum Sachsen- 
Meiningen in der Richtung auf die in dem letzteren belegene Ortschaft Güg- 
leben geführt werde, bestimme Ich hierdurch, daß das Expropriationsrecht für 
die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur An- 
wendung kommen sollen. Zugleich will Ich den bektheiligten Gemeinden gegen 
Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der ganzen Chaussee 
von der Erfurt-Arnstädter Staaksstraße bis zur Landesgrenze das Recht zur 
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel- 
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die 
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
kommen. 
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 18. August 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
-öhfeaß r at 
v. Pommer Esche. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4518.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.