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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
JNr. 4.
(Nr. 4341.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Oczember 1855., betreffend die Genehmigung des
Statuts der unter dem Namen „Magdeburger Lebensversicherungs-Ge-
sellschaft“ in Magdeburg gegründeten Aktiengesellschaft.
„D. mit Ihrem Bericht vom 9. Dezember d. J. eingereichten und anbei
zurückerfolgenden Statute der zu Magdeburg unter dem Namen „Magdebur-
ger Lebensversicherungs-Gesellschaft“ gegründeten Mtiengesellschaft vom 2. Juli
1855. ertheile Ich hiermit Meine landesherrliche Genehmigung, und haben
Sie diese Meine Order nebst dem Statute durch die Gesetz-Sammlung und
das Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg zur öffentlichen Kenntniß zu
bringen.
Berlin, den 19. Dezember 1855. -
Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simons. v. Westphalen.
An die Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten,
der Justiz und des Innern.
Statut
der
Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft.
Abschnitt l.
K. 1.
Firma, Domizil und Gerichtestand der Anstalt.
Die unter Oberaufsicht des Staates stehende (F. 54.), mit landesherr-
licher Genehmigung gegründete und mit den Rechten einer juristischen Person
ausgestattete Anstalt führt die Firma: «
„Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft.,
hat ihr Domizil in Magdeburg und ihren Gerichtsstand vor dem Königlichen
Stadt= und Kreisgerichte daselbst.
Johrgang 1850. (Nr. 4311.) 7 S. 2.
Ausgegeben zu Berlin den 14. Februar 1866.