Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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g. 3. 
Die Beschaffung dieser beiden Kapitalien von zusammen 1,700,000 Rthlr.: 
Eine Million siebenmal hundertlausend Thaler, erfolgt durch Ausgabe von 
8500 Stück Stammcktien, jede über 200 Rthlr. lautend. 
Es werden dieselben in der Nummerfolge der auf Grund des am 
10. Februar 1843. bestätigten Gesellschaftsstaruts, des aim 14. August 1846. 
Allerhöchst genehmigten Iweiten Nachtrages und des am 19. August 1854. 
Allethöchst genehmigten Sechsten Statutennachtrages resp. des diesem beigssis- 
ten Allerhöchsten Privilegiums G. 1.) zusammen ausgegebenen 17,000 Stück 
Stammaktien, also von 17,001. bis 25,500., nach dem dem Gesellschaftsstatute 
beigefügten Schema auögefertigt. 
Im Uebrigen sinden auf diese zu emittirenden 8500 Stück Stammaktien, 
welche mit den bereis emittirten 17,000 Stück gleiche Rechte und Verpflich- 
tungen haben, namentlich auch den auf Grund des Ersten Nachtrages zum 
Gesellschaftsstatut vom 11. Dezember 1843. mit Allerhöchster Bewilligung vom 
16. Februar 1844. (Gesetz-Sammlung für 1844. S. böi.) ausgegebenen 2000 
Stück Prioritäts-Aktien, den auf Grund des Vierten Nachtrages zum Gesell- 
schaftsstatute mit Allerhöchster Genehmigung vom 21. Juli 1851. (Gesetz- 
Sammlung für 1851. S. 584.) ausgegebenen 7000 Scück Prioritäts-Obliga- 
tionen, sowie den auf Grund des Fünften Statutennachtrages mit Allerhochster 
Genehmigung vom 14. Februar 1833. (Gesetz-Sammlung für 1853. S. 48.) 
ausgegebenen 8000 Stück Prioritäts-Obligationen und endlich den auf Grund 
des Sechsten Statutennachtrages mit Allerhöchster Genehmigung vom 19. August 
1854. (Gesetz-Sammlung für 1854. S. 517.) ausgegebenen 6000 Stück Prio- 
ritäts-Obligationen, mithin den bis jetzt mm Ganzen ausgegebenen 23,000 Stück 
Priorikäts-Aktien und Obligationen an Kapital und Zinsen nachstehen, die 
Bestimmungen des Gesellschaftsstatuts und des Dritten Nachtrages zu demsel- 
ben volle Anwendung, jedoch mit der alleinigen Ausnahme, daß dieselben bis 
zum Ablaufe des Jahres, in welchem die Bahn von Reichenbach nach Fran- 
kenstein in Betrieb gesetzt wird, mit vier Prozent verzinst werden und erst von 
jenem Zeitpunkt ab mit den früher emittirten 17,000 Stück Stammakltien glei- 
chen Antheil an der Dividende der Gesellschaft haben. — Zu dem Ende wer- 
den jeder der zu emittirenden 8500 Stück Stammaktien Zinskupons nach dem, 
dem Allerhöchsten Prioilegium vom 19. August 1854. angehangenen Schema A. 
und erst nach dem Eintritt des vorgedachten Zeitpunktes Oividendenscheine nach 
dem Schema, welches dem am 29. Juni 1850. bestätigten Dritten Nach#rage 
zu dem Gesellschaftsstature beigefügt ist, beigegeben. 
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(Nr. 4526—4527.) (Nr. 4527.)
	        
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