Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 820 — 
(Nr. 4527.) Bekanntmachung über die unter dem 9. August 1856. erfolgte Mlerhöchste 
Genehmigung der von der Generalversammlung der Berlinischen Lebens- 
versicherungsgesellschaft beschlossenen Aenderung des F. 4. des unterm 
31. Oktober 1853. genehmigten neuen Geschäftsplanes. Vom 9. Sep- 
tember 1856. 
D. Königs Majesiät haben der von der Generalversammlung der Berlini- 
schen Lebensversicherungsgesellschaft am 25. April 1856. beschlossenen Aende- 
rung des §. 4. des unter dem 31. Oktober 1853. genehmigten neuen Geschäfts- 
Planes mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 9. August d. J. Allerhöchst Ihre 
Genehmigung zu ertheilen geruht. Dies wird, nach Vorschrift des F. 4. des 
Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843., mit dem Be- 
merken bekannt gemacht, daß die abgeanderte Fassung des F. 4. des Geschäfts- 
Planes durch das Amtsblatt der Regierung zu Porsdam und der Stadt Ber- 
lin zur öffentlichen Kenntniß gelangen wird. 
Berlin, den 9. September 1856. 
Der Justizminister. Der Minister des Innern. 
Simons. Im Aufstrage: 
Sulzer. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofkuchdruckerei. 
(Nudolph Decker.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.