Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

zusammen, sowie Jedem fuͤr sich allein, im Falle der Abwesenheit der Ande- 
ren, mit dem Rechte der Substitution, Auftrag und Vollmacht ertheilt, die 
landesherrliche Genehmigung der Gesellschaft nachzusuchen, sowie diejenigen 
Abänderungen der Statuten und Zusätze zu denselben Namens der Kontra- 
henten anzunehmen, welche die Staatsregierung vorschreiben oder empfeh- 
len wird. 
Diese Abänderungen sollen für sämmtliche Kontrahenten und für alle 
in Gemäßheit des F. 1. dieses Statuts beitretenden Aktionaire eben so rechts- 
verbindlich sein, als wenn sie wörtlich in dem gegenwärtigen Statut aufge- 
nommen wären. 
Talon
	        
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