Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

— 6872 — 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften uͤber die 
Expropriation, sowie das Gesetz, betreffend die von den Eisenbahnen zu ent- 
richtende Abgabe, vom 30. Mai 1833. (Gesetz-Sammlung S. 449.), auf das 
in Rede stehende Unternehmen Anwendung sinden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Besiäligungs-Urkunde soll nebst dem 
Statutnachtrage durch die Gesetz-Sammlung bekannt gemacht werden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 13. Oktober 1856. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. Simons. v. Bodelschwingh. 
Zweiter Nachtrag 
zum Statut der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. 
Artikel 1. 
Die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft nimmt die von der Ber- 
gisch-Märkischen Eisenbahn zwischen Hagen und Herdecke ausgehende, durch 
das Thal der Lenne nach und bis Siegen führende Ruhr-Sieg-Eisenbahn, 
wofür durch den Allerhöchsten Erlaß vom 30. April dieses Jahres die Garan- 
tie des Staates für einen jährlichen Reinertrag von drei und einem WViertel 
Prozent des in dem neuen Unternehmen anzulegenden, vorläufig zu zwölf Mil- 
lionen zweihundert funfzigtausend Thalern angenommenen Kapitals bewilligt 
ist, als integrirenden Theil ihres Unternehmens auf, nachdem sie sich durch den 
am 13. und 14. Februar dieses Jahres mir dem Königlichen Eisenbahnkom- 
missariate zu Cöln abgeschlossenen Vertrag, welcher als Theil des gegenwär- 
tigen Nachtrags zum Gesellschaftsstatut erklärt wird, verpflichtet har, die Er- 
bauung und den Betrieb der genannteen Eisenbahn unter den in jenem Ver- 
trage enthaltenen Bedingungen zu übernehmen. 
Artikel 2. 
Ein Allerhöchsies Privilegium wird die besonderen Bestimmungen anord- 
nen, nach welchen die gemäß F. 5. des bezogenen Vertrags vom 13. und 
44. Februar dieses Jahres vorläufig zur Summe von zwolf Millionen zwei- 
hundert funfzigtausend Thaler auszugebenden drei und ein halbprozentigen Prio- 
ritäts-Obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft als deren 
Prioritäts-Obligationen drilter Serie kreirk, verauögabt, verzinsel, amortisirt und 
überhaupt verwaltet werden sollen. 
  
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
in der Königlichen Gebeimen Ober-Hoftuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.