Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Formular der Aktien. 
(Vorderseite.) 
  
Königsberger Privat- Bank. 
Gegruͤndet durch notariellen Vertrag vom 
Bestaͤtigt durch Koͤnigliche Kabinetsorder vom 
Bank-Aktie M 
uͤber 
Fünfhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Der N. N. (Stand, Wohnort) hat den Betrag der Aktie 
—issly mit Fünf Hundert Thaler geleistet und alle staturen- 
mäßigen Rechte und Pflichten dadurch erworben. 
Königsberg, den # 18.. 
Der vVerwaltungsrath. 
Dieser Aktie sind auf fünf Jahre Dividendenscheine, auf jeden Inhaber 
lautend, nebst Talon beigegeben, welche nach Ablauf des letzten Jahres 
durch neue ersetzt werden. 
des Registers. 
  
  
  
(Tr. 4542.)