Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stgaten. 
  
J. 57.— 
  
  
(Nr. 4543.) Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1856., betreffend die Verleihung der 
fskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der im Kreise 
Lübbecke gelegenen Chausseen: 1) von der Lübbecke-Bündener Straße über 
Schnathorst bis zur Grenze des Mindener Kreises bei Siedinghausen zum 
Anschluß an die Chaussee von Bergkirchen nach Rehme; 2) von Frot- 
heim bis zur Hannoverschen Grenze, in der Richtung auf Diepenau; 
3) von Rahden über Ströhen bis zur Hannoverschen Grenze in der Rich- 
tung auf Wagenfeld; 4) von Alswede bis Blasheim; 5) von Rahden bi 
zur Hannoverschen Grenze bei Diepenau. 
N## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau folgen- 
der, im Kreise Lübbecke gelegenen Chausseen: 1) von der Lübbecke-Bündener 
Straße über Schnathorst bis zur Grenze des Mindener Kreises bei Sieding- 
hausen zum Anschluß an die Chaussee von Bergkirchen nach Rehme; 2) von 
Frotheim bis zur Hannoverschen Grenze in der Richtung auf Diepenan; 
3) von Rahden über Ströhen bis zur Hannoverschen Grenze in der Richtung 
auf Wagenfeld; 4) von Alswede bis Blasheim; 5) von Rahden bis zur Han- 
noverschen Grenze bei Diepenau, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß 
das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaliungs-Mate- 
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich 
dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter- 
haltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld= 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 20. Februar 
4840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die 
gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Jahrgang 1856. (Nr. 118 Der 
Ausgegeben zu Berlin den 5. November 1956.
	        
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