Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Wechsel-FormularB. 
(K. 10. b. und c. des Statuts.) 
Vierzehn Tage (zwei Monate) nach Sicht zahle ich gegen diesen mei- 
*7 Wechsel an die Ordre der Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft 
. . . in Magdeburg die Summe von Einhunderi (dreihundert) 
#oan Pr. Cour. und leisie zur Verfallzeit prompte Zahlung nach Wechsel- 
recht, insofern dieser Wechsel binnen dreißig Jahren bei dem von mir gewähl- 
ten Domiziligten in Magdeburg präsentirt wird. 
Formular C. 
Aktien-Formular. 
(. 12. des Statuts.) 
Aktie 
der 
Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft 
% über 500 Rthlr. Pr. Cour. 
Inhaber dieser Aktie, ..... . .... . ... hat in Gemaͤßheit der Statuten 
verhaͤltnißmaͤßigen Antheil an dem Fonds und Gewinne der Gesellschaft. 
Eine Uebertragung des Eigenthums dieser Altie ist ohne ausdruͤcklich hierunter 
bekundete Zustimmung des Direktoriums nicht guͤltig. 
Magdeburg, den 
Die Magdeburger Lebensversicherungs-Gesellschaft. 
N. N. N. N. N. N. 
Oberdirektor. Direktor. Generaldirektor. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. 
(Rudolph Decker.)
	        
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