Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr. 4554.) Allerhoͤchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der 
fisbalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen 
im Kreise Mohrungen: a) von Liebstadt über Gudnick nach der Preu- 
Pisch-Holländer Kreisgrenze auf Sommerfeld, b) von Maldeuten nach 
Saalfeld, c) von Saalfeld über Geißeln nach der Preußisch-Holländer 
Kreisgrenze, und d) von Taabern oder Miswalde nach Altstadt. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der Chaus- 
seen: 3) von Liebstadt über Gudnick nach der Preußisch-Holländer Kreisgrenze 
auf Sommerfeld, b) von Maldeuten nach Saalfeld, c) von Saalfeld über 
Geißeln nach der Preußisch-Holländer Kreisgrenze, und d) von Taabern oder 
Miswalde nach Alrstadt, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das 
Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, im- 
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma- 
lerialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Ich 
dem Kreise Mohrungen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Un- 
terhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrif- 
ten, verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf 
die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 23. Oktober 1856. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bodelschwingh. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 4555.) Allerhöchster Erlatz vom 25. Oktober 1856., betreffend die Beilegung der Be- 
nennung: „Ostpreußisches Tribunal“ für das Appellationsgericht zu Kö-- 
nigsberg. 
A., den Bericht des Staatsministeriums vom 22. Oktober d. J. bestimme 
(Ne 4554.—4556. Ich
	        
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