Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Nr.  7911.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  November  1871.,  betreffend  den  Tarif,  nach  wel.
chem  die  Abgaben  für  die  Benutzung  der  Hafenanlagen  bei  Calloe  im
Kreise  Apenrade,  Regierungsbezirks  Schleswig,  vom  I.  Januar  1872.  ab
bis  auf  Weiteres  zu  entrichten  sind.

D.  mittelst  Ihres  gemeinschaftlichen  Berichts  vom  30.  Oktober  d.  J.  Mir
„vorgelegten  Taris,  nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung  der  Hafenanlagen
  bei  Calloe  im  Kreise  Apenrade,  Regierungebezirks  Schleswig,  vom
1.  Januar  1872.  ab  bis  auf  Weiteres  zu  entrichten  sind,  sende  Ich  Ihnen  von
Mir  vollzogen  hierbei  zur  weiteren  Veranlassung  zurück.

Dieser  Erlaß  ist  mit  dem  Tarife  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zu  veröffentlichen.


Berlin,  den  8.  November  1871.

Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.  Camphausen.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

Tarif,

nach  welchem  die  Abgaben  für  die  Benutzung  der  Hafenanlagen  bei
Calloe  im  Kreise  Apenrade,  Regierungsbezirks  Schleswig  vom  1.  Januar
  1872.  ab  bis  auf  Weiteres  zu  entrichten  sind.

Vom  8.  November  187.1.

An  Abgaben  sind  zu  entrichten:
1)  von  jedem  eingehenden  Fahrzeuge  für  jede  Tonne  der  Tragfehigkeit

Miennige,
2)  von  den  Waaren,  welche  an  der  Ladebrücke  gelöscht  oder
geladen  werden,  für  je  2000  Pfund  des  Gewichts  der

gelöschten  oder  geladenen  Waaren  .....  ...  .  ..  .  .  ..  .  .  .  ...  7
3)  von  jedem  Fahrzeuge,  welches  den  Hafen  als  Winterlager

benutzt,  für  jede  Tonne  der  Tragfähigkeit  .  ...  9
4)  für  das  Kielholen  eines  Fahrzeuges,  für  jede  Tonne  der

Tragfähigkeeieitt::.  3